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Mit dem ab 2.5.2022 gültigen Hygieneplan 10.0 entfallen ab dem kommenden Montag weitere wesentliche schulische Beschränkungen hinsichtlich der Corona-Pandemie.
Im Einzelnen treten folgende Änderungen in Kraft:
Die Vorlage eines Negativnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht mehr erforderlich. Es entfallen die wöchentlich mehrmaligen Testungen. Stattdessen wird bis auf Weiteres das Angebot unterbreitet, dass allen SuS und Beschäftigen zwei Tests pro Woche zur freiwilligen häuslichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden (nähere Informationen hierzu erfolgen im weiteren Verlauf der Woche).
Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske in Schulen besteht nicht mehr. Je nach Situation wird dies lediglich empfohlen (wie bereits vor den Osterferien praktiziert).
Der Mindestabstand wird aufgehoben und der Unterricht im regulären Klassen- oder Kursverband, einschließlich lerngruppenübergreifender AG-Angebote, ist wieder uneingeschränkt möglich. Gleiches gilt für den regulären Ganztagsbetrieb.
Sonderregelungen für den Pausenbetrieb sind nicht mehr erforderlich. Dies bedeutet den Wegfall der Hofpausenregelung.
Die Nahrungsmittelzubereitung und Lebensmittelverarbeitung im Unterricht kann wieder in vollem Umfang erfolgen.
Sport- und Musikunterricht können wieder ohne Einschränkungen stattfinden.
Es wird empfohlen, grundsätzliche Hygienemaßnahmen nach wie vor einzuhalten (Husten- und Niesetikette, Händewaschen, Lüften, Maskentragen bei Gedrängesituationen insbesondere innerhalb des Gebäudes). Auf diese Grundsätzlichkeiten geht der schulische Hygieneplan ein.