Alte Landesschule Korbach · Gymnasium

Notentransparenz und Bewertungskriterien

Allgemeine Hinweise und Regelungen zur Notengebung.

Grundlage für die Beurteilung von Leistungen im Unterricht sind die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (vom 19.08.2011, vor allem die §§ 26 - 36) sowie die OAVO (vom 04.04.2013, vor allem der § 9). Die dort genannten Prinzipien sind rechtlich verbindlich und werden in den Fächerübergreifenden Grundsätzen erläutert.

Neben den für die Fächer Deutsch, Kunst, Französisch, Latein und Musik fachspezifischen Hinweisen zur Notengebung finden Sie hier ebenfalls die allgemeinen Kriterien für Noten im Arbeits- und Sozialverhalten sowie die Regularien zur Bewertung schriftlicher Leistungsnachweise in der Sekundarstufe I.

 

 

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