Schulpsychologische Beratung und Prävention
Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen der Staatlichen Schulämter bieten Schulen, Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern ein vielfältiges Beratungsspektrum an.
Um den Kontakt mit dem Schulpsychologischen Dienst zu vereinfachen, können Sie den folgenden Beratungsantrag nutzen:
Antrag auf Beratung Schulpsychologischen Dienst
Der ausgefüllte Beratungsantrag kann per Post oder eingescannt per Mail dem schulpsychologischen Dienst zugesendet werden.
Dieser meldet sich dann nach Erhalt des Antrags beim Antragsteller, bei der Antreagsstellerin und bespricht weitere mögliche Schritte.
Bitte im Hinblick auf den Datenschutz nicht das Faxgerät zur Übermittlung nutzen, da die Schulpsychologie keine eigene Faxnummer hat. Die angehängte Schweigepflichtsentbindung ist keine Voraussetzung für eine Beratung. Bei minderjährigen Schülern benötigt der schulpsychologische Dienst allerdings für ein zweites Gespräch das Einverständnis der Eltern/des Vormunds.